Europäischer Gerichtshof schützt "Stern"-Journalisten
Verfasst von Daniela A. Caviglia am 28. November 2007 - 15:48
djv. Der Deutsche Journalisten-Verband hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Durchsuchung bei dem früheren Brüsseler "Stern"-Korrespondenten Hans-Martin Tillack als Stärkung der Pressefreiheit begrüsst. Das Gericht hat den belgischen Staat dazu verurteilt, 30 000 Euro Schadensersatz sowie Schmerzensgeld zu zahlen. Im März 2004 hatten belgische Polizisten die Büro- und Privaträume des damaligen Brüsseler "Stern"-Korrespondenten Hans-Martin Tillack durchsucht und umfangreiches Aktenmaterial beschlagnahmt. Anlass der Aktion war die von der Anti-Betrugsbehörde Olaf aufgestellte Behauptung, Tillack habe möglicherweise einen ihrer Mitarbeiter bestochen, um an Informationen zu kommen.
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