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Vorsicht beim Vergeben von Rabatten für positive Bewertungen auf Facebook!

Das Vergeben von Rabatten für positive Facebook-Bewertungen gilt als unlauterer Wettbewerb, warnt Internet-Rechtsexperte und Rechtsanwalt Christian Solmecke auf www.mittelstandswiki.de

Denn das Anbieten von Rabatten, Gutscheinen oder sonstigen Vergünstigungen gegen eine positive Bewertung könne einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen, der durch Konkurrenten oder Verbände abgemahnt werden kann. Also, auch wenn der positive Zuspruch der User auf Social Media immer wichtiger wird, sollte man als Unternehmen dennoch zusehen, dass man sich diesen verdient und nicht erkauft.

Zum Artikel: Rabatte für positive Bewertungen sind unlauterer Wettbewerb