p&e-Blog als App

Unsinnige und nervige Sperrfristen bei Presseversand

Wieder einmal schneit eine Pressemitteilung in mein Postfach, welche dick und fett mit einer Sperrfrist bis abends versehen ist. Als Zeitungsredaktorin habe ich solche Pressemitteilungen jeweils umgehend gelöscht, weil mich diese Regieanweisung, wann ich gefälligst die Meldung zu veröffentlichen habe, so nervte. Ausser, es war eine extrem wichtige Mitteilung, dann habe ich die Sperrfrist einfach ignoriert. Wieso lernen es einige Medienverantwortliche nicht, dass sie die Pressemitteilungen ganz einfach erst versenden sollten, wenn sie auch druckreif sind?

Die entsprechende Mitteilung erhält übrigens gleich noch einen Faux-pas, denn als Einleitung steht: "Einige von Ihnen erhalten diese Meldung - mit Sperrfrist bis heute Abend - möglicherweise zweimal. Aus technischen Gründen war dies unvermeidlich. Danke für Ihr Verständnis!". Verständnis hätte ich als Redaktorin kaum, dass mich dieselbe Meldung mit ihrer unsinnigen Sperrfrist gleich zweimal nervt. Wer ärgert sich schon gern doppelt. Und Vertrauen in die Presseabteilung des Versenders schafft diese Einleitung auch nicht. Abgesehen davon, dass die Einleitung mit keinem Wort erwähnt, worum es in der Medienmitteilung überhaupt geht. Das erfährt frau erst mit Klick auf das angehängte PDF. Und siehe da: Es geht um eine Veranstaltung in einer Schweizer Stadt im nächsten Jahr. Die doppelt versandte Sperrfrist ist also exponentiell unsinnig.

Peppige Grüsse, Daniela A. Caviglia

Inhaberin Präsenz und Effizienz in Printmedien ® (PEP)

Kommentar hinzufügen

1 + 1 =
Bitte lösen Sie diese Rechenaufgabe. Beispielsweise für 1+3 geben Sie 4 ein.