7 Tipps gegen Abmahnungen
Verfasst von Daniela A. Caviglia am 19. März 2007 - 11:51
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Die Abmahnwelle rollt. Mit einigen Tipps lässt sich die Gefahr, selbst abgemahnt zu werden, jedoch verkleinern.
1. Impressum
Durch die Impressumspflicht sollte jede Webpräsenz ein rechtliches Impressum aufweisen, für das es sehr klare Vorschriften gibt. Ein korrektes Impressum kann man sich bei Abmahnwelle.de erstellen lassen. Man gibt seine Kenndaten ein und generiert per Mausklick das Impressum.
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2. AGB
Ebenso vorgeschrieben sind bei gewerblichen Websites die allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB genannt. Diese sollten so formuliert werden, dass sie keine strittigen Punkte enthalten, die zu einem Rechtstreit führen könnten. Die AGB-Giftküche hilft, diese Herausforderung zu meistern.
3. Markenrechte
Bei Veröffentlichungen generell sollte man darauf achten, die Rechte an einer Bildmarke (Logo) oder einem Markennamen nicht zu verletzen. Das heißt, dass man ohne Einverständnis des Rechteinhabers weder ein Logo, noch ein Bild eines Logos, noch den Markennamen veröffentlichen darf.
4. Das Recht am eigenen Bild (Abbildung)
Ähnlich wird der Umgang mit Abbildungen aller Art von Menschen oder privaten Räumen umgegangen. Wenn man eine öffentliche Strasse fotografiert und darauf sind Menschen abgebildet, dann ist das normalerweise kein Problem. Wenn man aber an einem Sommerabend ein Liebespaar auf einer Parkbank fotografiert und dieses Bild veröffentlicht, dann verletzt man die Rechte dieser Menschen. Wer also Menschen in privaten Situationen oder von nahem fotografiert, muss sie um Erlaubnis bitten, dieses Bild auch veröffentlichen zu dürfen. Genau so ist es mit allen anderen Arten von Abbildungen, auch künstlerischen wie Karikaturen. Bevor man nicht das Recht der Veröffentlichung hat, darf man kein Bild veröffentlichen.
5. Das Recht am eigenen Wort
Jeder, der etwas sagt, besitzt die Rechte an seiner Aussage. Man darf also nicht Leute ohne ihr Einverständnis zitieren, schon gar nicht versteckt interviewen oder unter Vortäuschung falscher Tatsachen Aussagen erschleichen. Jedes konkrete Zitat muss nach gebräuchlicher Rechtssprechung vor der Veröffentlichung dem Zitierten vorgelegt werden, damit dieser es autorisieren kann.
6. Urheberrecht
Es versteht sich von selbst, dass man seine Texte selbst erstellt und nicht im Internet zusammenklaut. Wenn man auf einer fremden Website einen Text entdeckt, den man seinen Lesern gerne empfehlen würde, dann weist man per Link darauf hin.
Weitere Informationen: Rechtsanwältin Margarete May zum Urheberrecht im Internet
Dasselbe gilt für Fotos, Designs, Filme und Tondateien. Auch hier darf nur veröffentlicht werden, wenn man die Erlaubnis beim Rechteinhaber eingeholt hat. Ansonsten ist nur der Verweis per Link gestattet.
Weitere Informationen: Urheberrecht für Fotografen / Urheberrecht des Designers
7. Weder Leichtsinn noch Wahnsinn
Es ist von Vorteil, die rechtliche Situation immer etwas im Hinterkopf zu haben, jedoch ohne sich von irgendwelchen Ängsten in den Wahnsinn treiben zu lassen. Wer sich bei einer Veröffentlichung nicht sicher ist, soll sich einfach vorstellen, es gehe darin um ihn/sie und jemand anderer wollte das so veröffentlichen, dass seine/ihre Familie/Kollegen/Vorgesetzten es lesen können und wissen, um wen es geht. Wem bei diesem Gedanken nicht wohl ist, soll die Veröffentlichung bleiben lassen.
Viel Erfolg!
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Von Daniela A. Caviglia