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Spammen wird in der Schweiz strafbar

Im grossen Getöse um die Öffnung der letzten Meile ist in den Medien bisher etwas untergegangen: Die neue Fassung enthält auch einen Artikel, der es ermöglicht, Spammer in der Schweiz nun zivil- und auch strafrechtlich zu verfolgen.


inside-it.ch.

Dabei soll in der Schweiz in Zukunft auch das rest-riktivere ?Opt-in"-Modell für unverlangte Werbesendungen gelten: Wer in der Schweiz elektronisch Massenwerbung versenden und nicht als Spammer gelten will, muss vorher das Einverständnis der Empfänger, solche Werbung zu erhalten, einholen.

Wichtig allerdings für Unternehmen, die ihren bestehenden Kunden Marketingmails zuschicken wollen: Wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, gilt nicht als Spammer, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet. Hier ist also kein ?Opt-in" notwendig.
 
Der ganze Artikel kann hier gelesen werden: www.inside-it.ch.
Mehr zum Thema Spam auch im Forum von www.hilfdirselbst.chund www.mediaforum.ch.