Accountgrabbing in Social Media
Als es vor einigen Jahren immer wichtiger wurde, als Unternehmen eine eigene Webseite zu haben, mussten sich viele Firmen mit dem „Domaingrabbing“ auseinandersetzen. Das bedeutet, dass sich Dritte bekannte Markennamen als Domainnamen gesichert haben, um diese dann an die jeweiligen Unternehmen zu verkaufen. Dieses Vorgehen ist zwar nicht illegal, aber doch ziemlich lästig.
Accountgrabbing
Heutzutage, wo auch die Präsenz in den wichtigsten sozialen Medien schon zum guten Ton gehört, haben die Unternehmen wieder mit einem ähnlichen Problem zu tun, dem Accountgrabbing. Dabei melden sich Personen auf Social-Media-Plattformen mit einem Namen an, der eindeutig einer Unternehmung zugeordnet werden kann. Hier muss aber unterschieden werden, ob es sich dabei lediglich um eine Privatperson handelt, welche ein Fan der Marke ist und sich bei der Anmeldung nichts weiter gedacht hat, oder ob böswillige Grabber dahinterstecken, die mit dem Account-klau Profit machen wollen.
In beiden Fällen stellt sich nun die Frage, wie man sich seinen Accountnamen zurückholen kann.
Vorgehen
Im Fall der unbedarften Privatperson macht es sicher Sinn, zuerst das Gespräch zu suchen und eine Lösung vorzuschlagen. Funktioniert dies nicht oder handelt es sich eindeutig um einen Grabber, gibt es noch die Möglichkeit sich direkt mit dem Betreiber der Plattform in Kontakt zu setzen um das Profil löschen zu lassen. Schlägt auch dieser Versuch fehl, dann wird es nötig, rechtliche Schritte einzuleiten. In Amerika gibt es ein eigenes Gesetz, welches das Domaingrabbing untersagt und auch bei Accountgrabbing zum Zuge kommt (Anticybersquatting Consumer Protection Act). In der Schweiz existiert ein solcher Erlass nicht. Hier würde das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241; UWG), sowie das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (SR 232.11; MSchG) und das Persönlichkeitsrecht und der Namensschutz gemäss Art. 28 f. ZGB zum Zuge kommen.
Link zu einem Artikel über Domaingrabbing
Ein Fall vor dem schweizer Obergericht zum Thema Domaingrabbing
Webseiten auf denen man prüfen kann, ob sein Name schon in Social Media vertreten ist: http://www.namechk.com/, http://www.namecheck.com/
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