Und sie sind doch nötig: Social-Media-Verhaltensregeln für Angestellte
Facebook und andere soziale Medien werden immer beliebter. Doch viele, die sich auf einer solchen Plattform registrieren, unterschätzen die Öffentlichkeit der Daten. Sie laden private Bilder hoch, veröffentlichen Texte, die besser unveröffentlicht bleiben würden und benehmen sich, als sähe niemand zu. Dieser Irrtum kann fatale Auswirkungen haben und sogar zur Kündigung führen. Und den wenigsten ist bewusst, welch schlechtes Licht sie auf sich und ihren Arbeitgeber werfen. Deshalb braucht es klare Verhaltensregeln.
Wenn ein Kundenberater einer Bank vor seine Haustüre tritt, hat er sich anständig zu verhalten. In seitenlangen Ausführungen regelt eine Verhaltensbibel, was er in der Öffentlichkeit tun darf und was nicht. Verstösse gegen solche Verhaltensregeln führen in vielen Branchen, so auch im Bankensektor, nach einer einmaligen Verwarnung zur Entlassung. Doch gelten die Verhaltensregeln des Arbeitgebers auch im Internet? Oder kann der Kundenberater der Bank auf Facebook tun und lassen, was er will?
Zum Unternehmen zuzuordnen oder nicht?
Prinzipiell hängt das davon ab, ob er seiner Bank zuzuordnen ist oder nicht. Als Kundenberater kennen viele Bankkunden seinen Namen und sein Gesicht, sein Verhalten wird also auf seinen Arbeitgeber übertragen. Ungebührliches Verhalten, geistlose, abschätzige oder zu häufige Veröffentlichungen können ein schlechtes Licht auf ihn und die Bank werfen. Und das muss sich ein Unternehmen nicht gefallen lassen. In den wenigsten Fällen jedoch schaden Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber vorsätzlich. Die meisten sind sich nicht bewusst, wie öffentlich ihre Benutzerprofile sind und wie leicht sie mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht werden.
Aufklärung ist der beste erste Schritt
Es liegt an den Unternehmen, ihre Mitarbeitenden entsprechend aufzuklären. Meist reicht es, den Angestellten auf einer Leinwand zu demonstrieren, dass ihre Profile in den Suchresultaten angezeigt werden, wenn jemand nach dem Unternehmen auf Facebook, Twitter, Linkedin oder Xing sucht. Und ihnen anschliessend zu demonstrieren, wie viele der als privat gewähnten Texte und Bilder öffentlich sichtbar sind. Sobald sie sehen, was für ein Bild sie von sich und ihrem Arbeitgeber nach aussen vermitteln, sind die meisten bereit, ihre Profile zu optimieren. Und verhalten sich auch zukünftig vorsichtiger in den sozialen Medien.
Verhaltensregeln erarbeiten
Als weiterer Schritt können wie für die reale Öffentlichkeit gemeinsam Verhaltensregeln für die sozialen Medien erarbeitet werden. Sogenannte Guidelines werden eher akzeptiert, wenn die Mitarbeitenden ein Mitspracherecht dabei haben. Möchte das Unternehmen die Social-Media-Aktivitäten der Angestellten für die Unternehmenskommunikation nutzen, sollte auch geregelt werden, wann und wie lange Mitarbeitende auf Facebook und Co. sein dürfen. Klare Verhaltensregeln erleichtern beiden Seiten den Umgang mit den sozialen Medien und ermöglichen auch in einer transparenten Online-Welt positive Aktivitäten und Engagement für den Arbeitgeber.
Deshalb sind Social Media Guidelines notwendig
- Aufklärung
- Hinweise auf unzulässige und zulässige Informationen
- Hinweise auf Art und Umfang der erwünschten Social Media Einsatzes
- Umgang der Mitarbeiter innerhalb der Sozialen Netzwerke
Rechtliche Hintergründe
- Einsatz von Arbeitszeit
- Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Verbreitung unternehmenschädlicher Äusserungen
Notwendige Regelungskomplexe
- Eigenverantwortung des Mitarbeiters
- Hinweise zum allgemeinen Kommunikationsverhalten (Netikette)
- Vorsicht mit vertraulichen Informationen des Unternehmens und der Kunden
- Respekt vor Wettbewerbern
- Hinweise zur Einhaltung des Urheberrechts
- Benennung eines sachkundigen Ansprechpartners bei Unsicherheiten
- Bei Identifikation als Mitarbeiter Kenntlichmachung der Inhalte als private Meinung
- Sicherheitsaspekte (Viren, Trojaner und andere Gefahren)
- Kein Spam
- Hinweise auf Trennung Privat und Geschäft (optional)
- Steuerung der des Social Media Einsatzes (optional)
- Rechtsfolgen bei Verstössen gegen die Social Media Guidelines (optional)
Praxishinweise zur Erstellung von Social Media Policies
- Klare Ansage bezüglich des Bekenntnisses zum Einsatz von Social Media
- Klare Ansage zum Nutzungsumfang
- Social Media Kompetenz des Teams
- Einbindung der Mitarbeiter
- Abgrenzung zwischen unverbindlichen Handlungsempfehlungen und verbindlichen Vorgaben
- Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten
- Lesbarkeit und Verständlichkeit
Quellen und weiterführende Informationen: http://www.rechtzweinull.de/
Beispiele für Social Media Guidelines
- WellsFargo Community Guidelines
- Blog Council – Disclosure Policy
- Greteman Group (Marketing Agency)
- IBM Social Computing Guidelines
- CISCO Internet Postings Policy
- HP Code of Conduct
- Intel – Social Media Guidelines
- Opera Employee Blogging Policies
- Sun Guidelines on Public Disclosure
- Harvard Law School – Terms & Policy
- BBC – Editorial Guidelines, personal use of Social Networking
- US Navy – Web 2.0 – Utilizing New Web Tools
- CivilService – Code for Online Participation
- (CIPR) Chartered Institute of Public Relations Social Media Guidelines
- CIPR – Social Media Guidelines for Consultation
- US Air Force Social Media Policy (with flow chart)
- Porter Novelli (PR Firm – added 2-26-08)
- Government Policy (added 2-26-08)
- Dow Jones Social Media Interaction Policy
- WellsFargo Community Guidelines
- Wall Street Journal
- GM Motors Blogging Policy
- Gartner Web Participation Policy
- Associated Press Social Media Policy
- ESPN Employee Social Media Policy
- ESPN Talent / Anchor Social Media Policy
- President Obama’s social media campaign
- SAP Social Media Participation Guidelines 2009
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