Auch an bestehende Kunden keine Mail-Werbung erlaubt
Verfasst von Daniela A. Caviglia am 12. November 2010 - 8:09
Die Akzeptanz von Kunden gegenüber E-Mail-Werbung und E-Newsletter von Unternehmen sinkt weiter. Zwei aktuelle Gerichtsentscheide in Deutschland unterstreichen das:
- Ein Newsletter-Abo darf nicht im Rahmen des Registrierungsprozesses eines Kunden durch ein vorangekreuztes Häkchenfeld begründet werden.
- E-Mail-Adressen von existierenden Kunden dürfen nur unter sehr strengen Voraussetzungen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden für Werbezwecke verwendet werden.
Mehr zu den Gerichtsurteilen gibt es hier: Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung – auch nicht in Kundenbeziehungen!
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