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Auch an bestehende Kunden keine Mail-Werbung erlaubt

Die Akzeptanz von Kunden gegenüber E-Mail-Werbung und E-Newsletter von Unternehmen sinkt weiter. Zwei aktuelle Gerichtsentscheide in Deutschland unterstreichen das:

  1. Ein Newsletter-Abo darf nicht im Rahmen des Registrierungsprozesses eines Kunden durch ein vorangekreuztes Häkchenfeld begründet werden.
  2. E-Mail-Adressen von existierenden Kunden dürfen nur unter sehr strengen Voraussetzungen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden für Werbezwecke verwendet werden.

Mehr zu den Gerichtsurteilen gibt es hier: Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung – auch nicht in Kundenbeziehungen!