Newsletter auf gutem Weg im Internetdschungel
Verfasst von Daniela A. Caviglia am 1. Juni 2008 - 11:31
Das unterscheidet Newsletter von Spam
Ein Impressum selber machen
Unerlaubt versandte Werbemails, sogenannte Spam, haben sich zu einer echten Plage entwickelt. Weltweit verursacht Spam wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe. Wer also einen Newsletter herausgeben will, darf dabei die Grenze zu Spam nicht überschreiten. Das erreicht man einerseits, in dem man seinen Newsletter ausschliesslich an Empfänger versendet, die aktiv ein Abonnement bestellt haben (Permission Marketing). Eine weitere Differenzierung zu Spam erreicht man durch nutzenorientierten Inhalt, also wenig Produktwerbung, viel Informationen, Tipps und aktive Hilfe (Ratgeber).
Die gesetzliche Grundlage und die Folgen
Wie wichtig diese Abgrenzung zu Spam ist, zeigt ein Blick auf die rechtliche Situation. Der Versand von Spam ist nämlich in der Schweiz und im angrenzenden Ausland verboten. Spamversand kann also eine Anzeige wegen Internetkriminalität mit teils hohen Bussen auslösen. Da sich auch die Telekommunikations- und Internetdienstleister für die Bekämpfung von Spam einsetzen, kann der Versand von Spam dazu führen, dass E-Mail-Accounts und URL vom Provider gesperrt werden, Ihre Mailadressen auf sogenannte schwarze Listen kommen und die Mails nicht mehr zugestellt werden. Ausserdem schadet Spamversand Ihrem Image erheblich.
Das unterscheidet Newsletter von Spam
Es reicht nicht, wenn Sie selbst der Überzeugung sind, Ihr Newsletter sei keine Spam. Manchmal reicht eine einzige Beschwerde oder Anzeige eines Empfängers, um unangenehme Massnahmen auszulösen. Es gibt jedoch sachliche Kriterien, wie man seinen Newsletter von Spam abgrenzen kann. Nehmen Sie beispielsweise keine Mailempfänger auf, die den Newsletter nicht ausdrücklich bestellt haben. Verwalten Sie Ihre Anmeldungen im sogenannten Double-in-Verfahren, bei dem die neuen Abonnenten eine Benachrichtigung zu ihrer Einwilligung erhalten und diese bestätigen müssen.
Bieten Sie eine leichte Abbestellmöglichkeit: Je leichter den Abonnenten die Abmeldung gemacht wird, umso kleiner ist die Gefahr von Beschwerden. Ebenso filtern dann weniger die Mail als Spam (eigene Spamordner/-Listen), was wiederum als Spamkriterium gilt. Benutzen Sie niemals Spam-Wörter wie "Viagra", "Casino", "scharf" oder komplett grossgeschriebene Wörter. Entfernen Sie nicht mehr erreichbare E-Mail-Adressen regelmässig aus dem Verteiler. Reagieren Sie auf Anfragen und Beschwerden und zwar innert kürzester Zeit. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Absender klar erkennbar ist, beispielsweise durch ein vollständiges Impressum mit allen Kontaktangaben.
Ein Impressum selber machen
Eine eigentliche Impressumspflicht besteht für Schweizer Websites noch nicht. Dennoch unterstreicht ein solches die Seriosität einer Website. Bei einem Newsletter ist ein rechtlich korrektes Impressum noch wichtiger, da es Ihre Publikation von Spam abhebt. In Deutschland besteht die Impressumspflicht auch für elektronische Medien schon länger, weshalb es da auch klare Vorschriften gibt. Rechtlich muss das Impressum Namen, Anschrift, Zuständigkeit, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Handelsregister- und/oder Mehrwertsteuer-Nummer umfassen. Ein international korrektes Impressum kann man sich auch im Internet mittels Impressums-Generator erstellen lassen. Man gibt seine Kenndaten ein und generiert per Mausklick das Impressum.
Zum Impressums-Generator: www.certiorina.de
-

- Seite drucken
- 977 Mal aufgerufen
- Per E-Mail versenden

